Max Schrems hat es wieder getan. Nachdem eine seiner Klagen bereits vor fünf Jahren dazu führte, dass der US-EU-Datentransfer-Beschluss Safe Harbour vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, hat eine erneute Initiative von ihm das Nachfolgeabkommen ebenfalls abgeschossen.
Der Europäische Gerichtshof erklärte heute das Privacy Shield für ungültig. Die EU-Richter erklären wiederholt, dass unser europäisches Datenschutzniveau in den USA nicht eingehalten wird. Und dass daran vor allem das System der Massenüberwachung Schuld ist, das die nationale Sicherheit der USA über unsere Grundrechte wie den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz stellt.
Schon bei der Verabschiedung sagten wir, Privacy Shield wäre der alte Safe Harbour-Beschluss in geänderter Verpackung mit neuem Logo und Claim. Weil das grundlegende Problem der anlasslosen Massenüberwachung überhaupt nicht gelöst wurde und das Einhalten unserer Datenschutz-Standards somit nicht gewährleistet werden kann.
Bundesregierung trägt Mitschuld
Jahrelang hoffte die EU-Kommission, dass sie damit irgendwie durchkommt und sich Klagen lange hinziehen. Dieses Hoffen ist jetzt vorbei.
Unsere Daten sind auf US-Servern praktisch vogelfrei. Als Nicht-US-Bürger haben wir im System der Massenüberwachung durch NSA und Co keinerlei Schutz. Dies sehen auch die EU-Richter so.
Schuld sind vor allem die Regierungen, die das System der Massenüberwachung stärken. Dazu gehört auch die deutsche Bundesregierung, die die Snowden-Enthüllungen eher als Machbarkeitsstudie denn als Warnung gesehen hat.
Eine Mitverantwortung tragen aber auch die US-Plattformen, die zu wenig Interesse an starken Datenschutzregeln haben, weil diese die eigenen Geschäftsmodelle mit personalisierter Werbung stören würden.
Jetzt können wir erst mal feiern, dass das etwas aus den Augen geratene System der Massenüberwachung wieder zumindest für einen Moment in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist. Danke, Max Schrems, für die Hartnäckigkeit und danke an unsere Grundrechte, die zu dem EuGH-Urteil geführt haben.
